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Leistung

Sie sind festgenommen worden:

Spätestens einen Tag nach der Verhaftung werden Sie dem Haftrichter vorgeführt. Bei der Haftbefehlseröffnung entscheidet der Haftrichter über Ihre Inhaftierung oder über die Aufhebung oder Aussetzung des Haftbefehls. Sie dürfen und sollen vor Einsicht der Akte und ohne Anwesenheit Ihres Strafverteidigers Ausführungen zur Sache verweigern. Rufen Sie die Rechtsanwaltskanzlei Markowitz unmittelbar nach der Verhaftung zu jeder Tages- und Nachtzeit an.

Bei Ihnen wird eine Durchsuchung aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses durchgeführt:

Leisten Sie keinen Widerstand. Vermeiden Sie jegliche Spontanäußerung. Bei einer Durchsuchung ist die Anwesenheit Ihres Strafverteidigers für den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens von entscheidender Bedeutung.

Sie erhalten eine schriftliche Vorladung als Beschuldigter von der Polizei:

Rufen Sie die Rechtsanwaltskanzlei Markowitz an. Wir teilen der Polizei mit, dass Sie der Vorladung nicht Folge leisten und sich zur Sache nicht äußern werden. Sodann beantragen wir Akteneinsicht und ergreifen mit Ihnen die Verteidigungsstrategie.

Anwaltskanzlei Markowitz  Valleystr.27  81371 München  089-237-16-707

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